Gesellschaft für Fotografie e.V. |
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Bedingungen einer Clubmitgliedschaft |
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Mitgliedschaft von Fotoclubs in der GfF - Clubmitgliedschaftvom 9. Juni 2007 Die Gesellschaft für Fotografie e.V. ermöglicht Fotogruppen und Fotoclubs unabhängig von deren
juristischem Status die Mitgliedschaft. Je nach Größe des Fotoclubs können drei verschiedene Stufen der Clubmitgliedschaft abgeschlossen
werden: (1) Die Mitgliedschaft wird jeweils für volle Kalenderjahre abgeschlossen. Der Beitrag wird zum 31. Januar eines jeden Jahres fällig. Am Anfang jeden Jahres sendet der Clubvorsitzende eine Liste mit den aktuellen Clubmitgliedern an den Landesvorstand bzw. das Präsidium. (2) Alle gemeldeten Clubmitglieder können im laufenden Jahr zu ermäßigten Preisen an Wettbewerben
und Veranstaltungen der GfF teilnehmen. Bei Einsendung eines Passbildes, erhält das Clubmitglied einen Mitgliedsausweis,
der beim Ausscheiden aus dem Fotoclub oder bei Beendigung der Clubmitgliedschaft an die GfF zurückzugeben
ist. Der Vorsitzende des Fotoclubs übernimmt mit dem Antrag auf Mitgliedschaft die persönliche Verantwortung
für die Pflichten aus der Clubmitgliedschaft. Er stellt schriftlich den Antrag auf Clubmitgliedschaft, benennt
das Konto, von dem der Beitrag eingezogen werden soll, erteilt die Einzugsermächtigung und ist für die
Deckung des Kontos persönlich verantwortlich. Der Clubvorsitzende erhält die Vereinszeitschriften, Kataloge
und Informationsmaterialien als Sammelsendung. Er ist für deren Verteilung an die Fotoclub-Mitglieder verantwortlich. Die Mitgliedschaft des Fotoclubs in der GfF wird durch den Wechsel des Vorsitzenden nicht berührt. Die Mitgliedschaft beginnt am Tag der Antragstellung; der Beitrag im ersten Jahr wird anteilig erhoben. Die Mitgliedschaft kann vom Clubvorsitzenden bis zum 30. September eines jeden Jahres gekündigt werden. Ansonsten verlängert sie sich automatisch für ein weiteres Jahr. Im Übrigen gilt § 4 der Satzung der GfF. |
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